Bundespolitik
07.06.2018 in Bundespolitik von SPD Unterbezirk WEN-NEW-TIR
Das Bundeskabinett hat am 06.06.2018 mit der Wiedereinführung der so genannten Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen ein zentrales Vorhaben der SPD-Fraktion beschlossen. Es entsteht mehr Gerechtigkeit und eine massive Entlastung. Ein Überblick.
Arbeitgeber müssen ab 1. Januar 2019 wieder genauso viel zur gesetzlichen Krankenversicherung beitragen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Koalition aus SPD und CDU/CSU entlastet damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen und schafft so mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. Das ist sozialdemokratische Politik für ein solidarisches Land.