Informationsveranstaltung zu den Pflegegraden

Veröffentlicht am 19.05.2017 in Ortsverein

von rechts 2. Vorsitzender Jörn Schedl ; Fachberaterin Evelin Schrems ; 1. Vorsitzender Hans-Dieter Dietl

Viele interessierte Zuhörer, darunter u.a. Ehrenbürger Roland Pfefferlein, 3. Bürgermeisterin Susi Bittner, Marktrat Rainer Böckl und Jusovorsitzenden Raphael Bittner folgten der Einladung des SPD Ortsvereins und fanden sich im Gasthof Bayerischer Hof ein, um sich über die neuen Pflegegrade informieren zu lassen. Pflegeberaterin Evelin Schrems referierte mit anschaulichen Beispielen über die fünf neu gestalteten Pflegegrade.

Eingangs stellte Frau Schrems fest dass nun die Selbstständigkeit und nicht mehr die reine Hilfsbedürftigkeit im Vordergrund steht. Obwohl der Hilfsbedarf noch immer stark in die Einstufung einwirkt, soll das neue System die Pflegebedürftigen jetzt noch umfassender erreichen. So werden nun auch psychische Leiden erfasst. Dabei erwähnte sie, dass beim alten System, beispielsweise Demenzkranken wegen geringer körperlicher Defizite trotz Hilfsbedarfs benachteiligt waren. Die auffälligste Änderung bei der Bewertung des Pflegegrades ist der Bewertungswechsel von der benötigten Pflegezeit zu einem Punktesystem.

Durch die regen Zwischenfragen zeigten sich dabei schnell einige kritische Punkte an der neuen Einstufungspraxis. So scheint das System durch die reine Punktbewertung noch weniger zwischen dem realen und einem rein theoretischem Pflegebedarf zu unterscheiden. Auch wird der Hauswirtschaftliche Bedarf nicht beachtet, wobei im früheren System ebenso verfahren wurde, da dieser Punkt nicht unter die Pflegebedürftigkeit fällt.

Den Abschluss bildete eine Auflistung der festgelegten Sätze pro Pflegegrad. Wobei erst ab dem 2. Grad Gelder fließen,denn davor gibt es nur reine Sachleistungen. Beispielsweise Zuschüsse für Umbauten oder Kosten bei der Kurzzeitpflege. Dabei kam zudem der sehr wichtige Punkt der Angehörigen zur Sprache. Wie sieht es hier aus mit dem Versicherungsschutz, oder der gesetzlichen Kostenbeteiligung?

Als Verbesserung erwähnte Frau Schrems hierbei ,dass mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz in den Pflegeeinrichtungen eine neue Abrechnungsweise eingeführt wurde. Damit dürfen die Pflegebedürftigen nicht mehr bei jedem Stufenanstieg höher abgerechnet werden. Bisher war die Praxis das die "Patienten" bei einer höheren Einstufung mehr bezahlen mussten und daher der notwendige Antrag oftmals nicht gestellt wurde. Nun gilt ein Preis für alle Pflegegrade.

Zum Abschluss bedankte sich Vorsitzender Hans-Dieter Dietl bei Frau Schrems mit einem kleinen Präsent für Ihr Kommen.

 
 

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